KFZ-Ummeldung und Abmeldung
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Wenn du dein Fahrzeug im Kreis ummelden willst, geht es wahrscheinlich vor allem darum, deine Anschrift zu erneuern. Das KFZ-Kennzeichen und die meisten anderen Formsachen sind hiervon ja nicht berührt. Dieser Schritt kann meist schon im Einwohnermeldeamt durchgeführt werden, also ist es empfehlenswert da nachzufragen, wenn du da im Rahmen des Umzuges eh vorsprichst. Ansonsten musst du hier noch normal zur Zulassungsstelle.
Was du dir für den Gang zur Zulassungsstelle merken solltest:
- Du bist verpflichtet, nach einer Änderung deiner Anschrift dies neben dem Einwohnermeldeamt auch zügig der Zulassungsstelle zu melden.
- Nutze die Gelegenheit, im Einwohnermeldeamt nachzufragen, ob direkt die Zulassungsdaten aktualisiert werden können. Der Gang zum Einwohnermeldeamt erfolgt eh immer vor der Ummeldung des Fahrzeuges (da zuerst der Wohnortswechsel überhaupt amtlich festgehalten werden muss).
Was du zur Zulassungsstelle mitbringen solltest:
- Deinen Personalausweis oder den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Den Fahrzeugschein / die Zulassungsbescheinigung Teil I
- Den Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II
Kostenschätzung:
Dieser Kostenpunkt ist nicht einheitlich geregelt, du sollten aber etwa 30 Euro hier einrechnen.
Ein Umzug muss immer an die neue Zulassungsstelle gemeldet werden. Dies ist zwischen den Kreisen noch etwas aufwändiger als innerhalb eines Kreises, allerdings musst du zumindest nicht im alten Kreis das Fahrzeug vorher abmelden.
Seit 2015 gilt die Regelung bundesweit, dass man sein Kennzeichen nicht mehr wechseln muss.
Was du dir für den Gang zur Zulassungsstelle merken solltest:
Seit 2015 kannst du die alten Kennzeichen bei einem Kreiswechsel in ganz Deutschland behalten.
Was du zur Zulassungsstelle mitbringen solltest:
- Die alten Kennzeichen – wenn sie sich ändern
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Neue elektronische Versicherungsbestätigungen (eVBs) für beide Fahrzeuge
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Nachweis der gültigen Abgasuntersuchung
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
Kostenschätzung:
Dies ist nicht einheitlich geregelt, du solltest aber etwa 30 Euro einrechnen. Hinzu kommen Kosten für die neuen Kennzeichen und ggf. für eine Wunschkombination. Ein Preisvergleich der KFZ-Kennzeichen ist vorher zu empfehlen.
Kfz abmelden bzw. stilllegen
Die Abmeldung ist das kleine Gegenstück zur umfangreichen KFZ-Zulassungen, das andere Ende der großen Fahrt deines Fahrzeuges. Im Gegensatz zu früher musst du dich nicht zwischen einer vorübergehenden und endgültigen Stilllegung entscheiden: Alle KFZ-Abmeldungen gelten automatisch für die ersten sieben Jahre als provisorisch. Wird in diesem Zeitraum das Fahrzeug nicht wieder zugelassen wird der Status von alleine in eine endgültige Stilllegung verändert.
Wenn du dich damit aber nicht auseinander setzen willst, kannst du auch online einen Dienstleister wie Kroschke beauftragen. Für 29 EUR kannst du deinen Wagen hier abmelden.
Was du dir für den Gang zur Zulassungsstelle merken solltest:
- Du musst dich nicht mehr direkt entscheiden, wie lange du das Auto stilllegen möchtest.
- Es ist möglich in ganz Deutschland ein Fahrzeug abzumelden, allerdings ist es preiswerter, dies im Heimatkreis zu machen.
Was du zur Zulassungsstelle mitbringen solltest:
- Die alten Kennzeichen
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Bescheinigung des Verwertungsbetriebes – wenn es soweit ist
Kostenschätzung:
Dies ist nicht einheitlich geregelt und du solltest dich deshalb vorher an der betroffenen Zulassungsstelle informieren. (Dies geht in der Regel auch telefonisch bzw. im Internet.) Du kannst aber mit einer Gebühr von etwa ca. 10 Euro in einem fremden Kreis und ca. 7 Euro im Heimatkreis rechnen.
Notizen zum Fahrzeugverkauf:
Im Falle des Verkaufs eines Fahrzeuges hast du die Wahl, das Fahrzeug angemeldet zu übergeben oder es vorher abzumelden. Der erste Fall hat für dich allerdings ein deutlich höheres haftungsrechtliches Risiko sollte etwas bei den ersten Fahrten des neuen Besitzers passieren.
