Fahrzeug ummelden ohne Kreiswechsel

Wenn du dein Fahrzeug im Kreis ummelden willst, geht es wahrscheinlich vor allem darum, deine Anschrift zu erneuern. Das KFZ-Kennzeichen und die meisten anderen Formsachen sind hiervon ja nicht berührt. Dieser Schritt kann meist schon im Einwohnermeldeamt durchgeführt werden, also ist es empfehlenswert da nachzufragen, wenn du da im Rahmen des Umzuges eh vorsprichst. Ansonsten musst du hier noch normal zur Zulassungsstelle.

Was du dir für den Gang zur Zulassungsstelle merken solltest:

  • Du bist verpflichtet, nach einer Änderung deiner Anschrift dies neben dem Einwohnermeldeamt auch zügig der Zulassungsstelle zu melden.
  • Nutze die Gelegenheit, im Einwohnermeldeamt nachzufragen, ob direkt die Zulassungsdaten aktualisiert werden können. Der Gang zum Einwohnermeldeamt erfolgt eh immer vor der Ummeldung des Fahrzeuges (da zuerst der Wohnortswechsel überhaupt amtlich festgehalten werden muss).

Was du zur Zulassungsstelle mitbringen solltest:

  • Deinen Personalausweis oder den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Den Fahrzeugschein / die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Den Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II

Kostenschätzung:

Dieser Kostenpunkt ist nicht einheitlich geregelt, du sollten aber etwa 30 Euro hier einrechnen.