Fahrzeug abmelden - so funktioniert die Kfz-Abmeldung

Kfz abmelden bzw. stilllegen

Die Abmeldung ist das kleine Gegenstück zur umfangreichen KFZ-Zulassungen, das andere Ende der großen Fahrt deines Fahrzeuges. Im Gegensatz zu früher musst du dich nicht zwischen einer vorübergehenden und endgültigen Stilllegung entscheiden: Alle KFZ-Abmeldungen gelten automatisch für die ersten sieben Jahre als provisorisch. Wird in diesem Zeitraum das Fahrzeug nicht wieder zugelassen wird der Status von alleine in eine endgültige Stilllegung verändert.

Wenn du dich damit aber nicht auseinander setzen willst, kannst du auch online einen Dienstleister wie Kroschke beauftragen. Für 29 EUR kannst du deinen Wagen hier abmelden.

Was du dir für den Gang zur Zulassungsstelle merken solltest:

  • Du musst dich nicht mehr direkt entscheiden, wie lange du das Auto stilllegen möchtest.
  • Es ist möglich in ganz Deutschland ein Fahrzeug abzumelden, allerdings ist es preiswerter, dies im Heimatkreis zu machen.

Was du zur Zulassungsstelle mitbringen solltest:

  • Die alten Kennzeichen
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Bescheinigung des Verwertungsbetriebes – wenn es soweit ist

Kostenschätzung:

Dies ist nicht einheitlich geregelt und du solltest dich deshalb vorher an der betroffenen Zulassungsstelle informieren. (Dies geht in der Regel auch telefonisch bzw. im Internet.) Du kannst aber mit einer Gebühr von etwa ca. 10 Euro in einem fremden Kreis und ca. 7 Euro im Heimatkreis rechnen.

Notizen zum Fahrzeugverkauf:

Im Falle des Verkaufs eines Fahrzeuges hast du die Wahl, das Fahrzeug angemeldet zu übergeben oder es vorher abzumelden. Der erste Fall hat für dich allerdings ein deutlich höheres haftungsrechtliches Risiko sollte etwas bei den ersten Fahrten des neuen Besitzers passieren.