Informationen zu Wechselkennzeichen

Wechselkennzeichen sind für bis zu drei Fahrzeuge eines Besitzers gültig. Nur eines von diesen darf immer eingesetzt werden, die anderen müssen auf privatem Gelände „zwischenlagern“. Dieser Kennzeichentyp erfreut sich bisher nicht größerer Beliebtheit, auch weil die finanziellen Vorteile sich im Rahmen halten: Für alle Fahrzeuge fällt weiterhin die volle KFZ-Steuer an.

Die Kennzeichen bestehen alle aus dem Wechselelement (mit den meisten Bestandteilen normaler Kennzeichen) und dem starren Element, das an den Fahrzeugen bleibt. Die Hauptfunktion des starren Elementes ist es, die Fahrzeuge des Fuhrparks durchzunummerieren. Deshalb müssen natürlich auf die Fahrzeuge auch die selben Größen passen.

Was man sich für den Gang zur Zulassungsstelle merken sollte:
Sie nehmen sich damit ganz die Möglichkeit, Ihre Fahrzeuge gleichzeitig zu bewegen bzw. bewegen zu lassen.

Was man zur Zulassungsstelle mitbringen sollte:
- Die alten KFZ-Kennzeichen
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Neue elektronische Versicherungsbestätigungen (eVBs) für beide Fahrzeuge
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Nachweis der gültigen Abgasuntersuchung
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung

Kostenschätzung:
Der ADAC und die Bundesregierung schätzen die Kosten auf ca. 65 Euro für die Zuteilung der Wechselkennzeichen sowie zusätzliche Kosten für die Nummernschilder.

Verfügbarkeit:
In unserem Kennzeichen-Shop sind Wechselkennzeichen nicht erhältlich.