Informationen zu Traktorkennzeichen

Das sogenannte Traktorenkennzeichen ist ein übliches zweizeiliges, steuerbefreites („grünes“) Kennzeichen. Es gewährt allerdings mindestens einen wesentlichen Vorteil neben der Steuerfreiheit: Anhänger, die von einem solchen Fahrzeug gezogen werden, müssen nicht gesondert zugelassen sein sondern können einfach die selbe Kombination wie das Zugfahrzeug (oder eines anderen, auf den Halter zugelassenes Schleppers) aufweisen. Ähnlich wie beim Fahrradanhänger muss es ein handelsübliches, reflektierendes DIN-Kennzeichen sein, darf aber ohne Gang zur Zulassungsstelle geführt werden.

Pro Traktor dürfen bis zu zwei zulassungsfreie Anhänger verwendet werden, bei denen eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km pro Stunde gilt. (Diese Begrenzung muss hinten auf den Fahrzeugen durch ein Geschwindigkeitsschild ausgewiesen sein.)

Der Hauptnachteil ist, dass dieses Kennzeichen das Fahrzeug und Anhänger dann auch an den Zweck bindet, der durch das Finanzamt durch die Befreiung begünstigt wurde. In diesem Fall wären also alle Fahrten untersagt, die nicht mit der Landwirtschaft in Verbindung stehen.

Verfügbarkeit:
In unserem Kennzeichen-Shop sind Traktor-Kennzeichen verfügbar.