Informationen zu Roten Kennzeichen („06-er“)

Rote Kennzeichen werden ähnlich verwendet wie Kurzzeitkennzeichen – also vor allem für Überführungen und Probefahrten, weisen aber einige Besonderheiten auf:
- Die Gültigkeit ist nicht nur auf 5 Tage beschränkt.
- Es kann nur über Dritte bezogen werden, z.B. Autohändler und Werkstätten. Die sind dafür verantwortlich und setzen es immer wieder als temporären Kundenkennzeichen ein.
- Diese Kennzeichen sind nicht an ein Fahrzeug sondern immer an den ausgebenden Betrieb gebunden und müssen an diesen zurückgegeben werden.
- Es gibt ein Fahrzeugscheinheft, das mitzuführen ist.

Normale Privatpersonen können also nicht direkt bei der Zulassungsstelle ein solches Kennzeichen verlangen –wahrscheinlich wären Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen besser bedient. Betriebe der KFZ-Branche die einen nachgewiesenen Bedarf haben können allerdings als juristische Person solche Kennzeichen für sich (und damit indirekt für ihre Kunden) in Anspruch nehmen.

Was man sich für den Gang zur Zulassungsstelle merken sollte:
Sie haben Sich als Privatkunde wahrscheinlich verlaufen. Die roten Kennzeichen gibt es ja nur in KFZ-Fachbetrieben.

Was man zur Zulassungsstelle mitbringen sollte:
Da diese Kennzeichen nur von Werkstätten oder Autohäusern beantragt werden um diese dann Ihren Kunden nur kurzzeitig zu bestimmten Zwecken zur Verfügung zu stellen erübrigt sich dieser Eintrag: Der Beantragenden ist sollte immer selbst ein Fachmann sein.

Kostenschätzung:
Während für die Unternehmen, die rote Kennzeichen ausgeben Kosten anfallen sind diese meist in den Leistungen der Werkstatt oder des Autohauses inbegriffen. Allgemeine Aussagen dazu lassen sich deshalb nicht machen.

Verfügbarkeit:
In unserem Kennzeichen-Shop sind rote Kennzeichen tatsächlich nicht verfügbar. Diese müssen Sie (leider) in einer Prägestelle bei Ihrem Amt kaufen.