Fahrzeug ummelden mit Kreiswechsel

Ein Umzug muss immer an die neue Zulassungsstelle gemeldet werden. Dies ist zwischen den Kreisen noch etwas aufwändiger als innerhalb eines Kreises, allerdings musst du zumindest nicht im alten Kreis das Fahrzeug vorher abmelden.

Seit 2015 gilt die Regelung bundesweit, dass man sein Kennzeichen nicht mehr wechseln muss.

Was du dir für den Gang zur Zulassungsstelle merken solltest:

Seit 2015 kannst du die alten Kennzeichen bei einem Kreiswechsel in ganz Deutschland behalten.

Was du zur Zulassungsstelle mitbringen solltest:

  • Die alten Kennzeichen – wenn sie sich ändern
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Neue elektronische Versicherungsbestätigungen (eVBs) für beide Fahrzeuge
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Nachweis der gültigen Abgasuntersuchung
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer

Kostenschätzung:

Dies ist nicht einheitlich geregelt, du solltest aber etwa 30 Euro einrechnen. Hinzu kommen Kosten für die neuen Kennzeichen und ggf. für eine Wunschkombination. Ein Preisvergleich der KFZ-Kennzeichen ist vorher zu empfehlen.