Ausfuhrkennzeichen - der Ratgeber

Ausfuhrkennzeichen sind für dafür da, ein Fahrzeug in ein anderes Land zu fahren um es zu exportieren. Sie tragen rechts auf rotem Grund das Datum, zu dem das KFZ als letztes das Land verlassen haben muss.

Hier muss man nachweisen, dass zumindest bis zum spätesten Ausreisezeitpunkt keine neue Hauptuntersuchung anliegt. Bis zum letzten Gültigkeitstag müssen normal Steuern gezahlt werden und eine gesonderte KFZ-Haftpflicht vorliegen.

Was man sich für den Gang zur Zulassungsstelle merken sollte:

  • Das angegebene Datum ist bindend. Das Fahrzeug darf anschließend nicht mal auf einer öffentlichen Straße in Deutschland abgestellt werden.
  • Seit Juli 2010 sind auch diese Fahrzeuge vom ersten Tag an steuerpflichtig.

Was man zur Zulassungsstelle mitbringen sollte:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Die besondere Versicherungsbestätigungskarte
  • Die alten Kennzeichenschilder
  • Den Hauptuntersuchungsbericht (HU) für den gesamten Gültigkeitszeitraum

Kostenschätzung:

Es ist zwar nicht einheitlich geregelt aber für diesen Behördengang kann man mit etwa 35 Euro rechnen.

Verfügbarkeit:

In unserem Kennzeichen-Shop sind Ausfuhrkennzeichen nicht erhältlich.