Kfz Zulassungsstelle WERRA-MEISSNER-KREIS
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für WERRA-MEISSNER-KREIS
Hier geht es zu Ihrer aktuellen Bearbeitungszeit in werra
Zulassungsstelle
ESW - WERRA-MEISSNER-KREIS
Bahnhofstraße 15
37269 Eschwege- Landkreis: Kreis Werra-Meissner-Kreis
Kennzeichenkürzel: ESW - Tel.: 05651-747-172
E-Mail: wmk@werra-meissner-kreis.de
Wunschkennzeichen bestellen: https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=336
- Öffnungszeiten
Mo 8:30 - 12:00 | 14:00 - 16:00 Di 8:30 - 12:00 Mi 8:30 - 12:00 Do 8:00 - 12:00 | 14:00 - 17:00 Fr 8:30 - 12:00 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
ESW - WERRA-MEISSNER-KREIS
Nordbahnhofsweg 1
37213 Witzenhausen- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: ESW - Tel.: 05542-958-127
E-Mail: WMK@WERRA-MEISSNER-KREIS.DE
Wunschkennzeichen bestellen: https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=336
- Öffnungszeiten
Mo 8:30 - 12:00 | 14:00 - 16:00 Di 8:30 - 12:00 Mi 8:30 - 12:00 Do 8:30 - 12:00 | 14:00 - 17:00 Fr 8:00 - 12:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in WERRA-MEISSNER-KREIS benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit der Online Zulassung wird Ihr Fahrzeug innerhalb von 72 Std. zugelassen.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in WERRA-MEISSNER-KREIS?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis WERRA-MEISSNER-KREIS benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Original)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Original)
- SEPA-Mandat (Original)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Original)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Original)
- SEPA-Mandat (Original)