Kfz Zulassungsstelle VIERSEN
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für VIERSEN
Hier geht es zu Ihrer aktuellen Bearbeitungszeit in viersen
Zulassungsstelle
VIE|KK - VIERSEN
Rathausmarkt 3
41747 Viersen- Landkreis: Stadt Viersen
Kennzeichenkürzel: VIE|KK - Tel.: 02162-39-1566
E-Mail: STRASSENVERKEHRSAMT@KREIS-VIERSEN.DE
Wunschkennzeichen bestellen: https://verkehr-igv.krzn.de/verkehr-igv/servlet/Internetgeschaeftsvorfaelle?AUFRUF=WKZ&MANDANT=VIERSEN
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 16:00 Di 7:30 - 12:00 Mi 7:30 - 16:00 Do 7:30 - 12:00 Fr 7:30 - 12:00 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
VIE - VIERSEN
Heinrich-Horten-Straße 4B
47906 Kempen- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: VIE - Tel.: 02152-2052-0
E-Mail: STRASSENVERKEHRSAMT@KREIS-VIERSEN.DE
Wunschkennzeichen bestellen: https://verkehr-igv.krzn.de/verkehr-igv/servlet/Internetgeschaeftsvorfaelle?AUFRUF=WKZ&MANDANT=VIERSEN
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 12:00 Di 7:30 - 16:00 Mi 7:30 - 12:00 Do 7:30 - 16:00 Fr 7:30 - 12:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in VIERSEN benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit der Online Zulassung wird Ihr Fahrzeug innerhalb von 5 Werktagen zugelassen.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in VIERSEN?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis VIERSEN benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Original)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Original)
- SEPA-Mandat (Kopie)