Kfz Zulassungsstelle STARNBERG

Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für STARNBERG

Hier geht es zu Ihrer aktuellen Bearbeitungszeit in starnberg
  • Zulassungsstelle

    STA|SOG|WOR|AIB|WS - STARNBERG
    Strandbadstraße 2
    82319 Starnberg
  • Landkreis: Landkreis Starnberg
    Kennzeichenkürzel: STA|SOG|WOR|AIB|WS
  • Tel.: 08151-148-148
    E-Mail: buergerservice@lra-starnberg.de
    Webseite:
  • Öffnungszeiten
    Mo     7:00 - 18:00
    Di     7:00 - 18:00
    Mi     7:00 - 14:00
    Do     7:00 - 18:00
    Fr     7:00 - 16:00
    Sa     geschlossen

Bearbeitungszeit

Für die Zulassung Ihres Autos in STARNBERG benötigen Sie einen Termin.

Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit der Online Zulassung wird Ihr Fahrzeug innerhalb von 10 Werktagen zugelassen.

Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops

Wann benötigen Sie eine Zulassung in STARNBERG?

Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!

Welche Unterlagen werden Im Landkreis STARNBERG benötigt?

KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • COC (Original)
  • eVB (Kopie)
  • Vollmacht (Kopie)
  • Personalausweis (Kopie)
  • SEPA-Mandat (Kopie)

KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
  • eVB (Kopie)
  • Vollmacht (Kopie)
  • Personalausweis (Kopie)
  • SEPA-Mandat (Kopie)