Kfz Zulassungsstelle SEGEBERG
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für SEGEBERG
Hier geht es zu Ihrer aktuellen Bearbeitungszeit in segeberg
Zulassungsstelle
SE - SEGEBERG
Waldemar-von-Mohl-Str. 2
23795 Bad Segeberg- Landkreis: Kreis Segeberg
Kennzeichenkürzel: SE - Tel.: 04551-951-412
E-Mail: zulassung@kreis-se.de
Wunschkennzeichen bestellen: https://wunschkennzeichen.segeberg.de/verkehr-igv/servlet/Internetgeschaeftsvorfaelle?AUFRUF=WKZ
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 12:00 Di 7:30 - 12:00 | 14:00 - 16:00 Mi 7:30 - 12:00 Do 7:30 - 12:00 | 14:00 - 16:00 Fr 7:30 - 12:00 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
SE - SEGEBERG
Oststraße 20
22844 Norderstedt- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: SE - Tel.: 040-526841-25
E-Mail:
Wunschkennzeichen bestellen: https://wunschkennzeichen.segeberg.de/verkehr-igv/servlet/Internetgeschaeftsvorfaelle?AUFRUF=WKZ
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 12:00 | 13:30 - 15:00 Di 7:30 - 12:00 | 13:30 - 15:00 Mi 7:30 - 12:00 Do 7:30 - 12:00 | 13:30 - 15:00 Fr 7:30 - 12:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in SEGEBERG benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit der Online Zulassung wird Ihr Fahrzeug innerhalb von 4 Werktagen zugelassen.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in SEGEBERG?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis SEGEBERG benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Original)