Kfz Zulassungsstelle SCHWERIN (LK LUDWIGSLUST-PARCHIM)
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für SCHWERIN (LK LUDWIGSLUST-PARCHIM)
Hier geht es zu Ihrer aktuellen Bearbeitungszeit in schwerin
Zulassungsstelle
SN - SCHWERIN, STADT (LK LUDWIGSLUST-PARCHIM)
Heinrich-Hertz-Ring 2
19061 Schwerin- Landkreis: Stadt Schwerin
Kennzeichenkürzel: SN - Tel.: 03871-722-0
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Webseite:
- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 13:00 Di 8:00 - 13:00 | 14:00 - 18:00 Mi 8:00 - 13:00 Do 8:00 - 13:00 | 14:00 - 18:00 Fr 8:00 - 13:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in SCHWERIN (LK LUDWIGSLUST-PARCHIM) benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit der Online Zulassung wird Ihr Fahrzeug innerhalb von 7 Werktagen zugelassen.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in SCHWERIN (LK LUDWIGSLUST-PARCHIM)?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis SCHWERIN (LK LUDWIGSLUST-PARCHIM) benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Original)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Original)