Kfz Zulassungsstelle SCHWAEBISCH HALL
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für SCHWAEBISCH HALL
Hier geht es zu Ihrer aktuellen Bearbeitungszeit in schwaebisch-hall
Zulassungsstelle
SHA - SCHWAEBISCH HALL
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall- Landkreis: Landkreis Schwäbisch Hall
Kennzeichenkürzel: SHA - Tel.: 0791-755-8855
E-Mail: zulassungsstelle@lrasha.de
Wunschkennzeichen bestellen: https://www.lrasha.de/de/buergerservice/elektronische-dienste/wunschkennzei[..]
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 13:00 Di 7:30 - 13:00 Mi 7:30 - 13:00 Do 7:30 - 17:00 Fr 7:30 - 12:00 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
SHA|CR - SCHWAEBISCH HALL
In den Kistenwiesen 2-1
74564 Crailsheim- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: SHA|CR - Tel.: 07951-492-53
E-Mail: I.PROBST@LANDKREIS-SCHWAEBISCH-HALL.DE
Wunschkennzeichen bestellen: https://www.lrasha.de/de/buergerservice/elektronische-dienste/wunschkennzei[..]
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 13:00 Di 7:30 - 13:00 Mi 7:30 - 17:00 Do 7:30 - 13:00 Fr 7:30 - 12:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in SCHWAEBISCH HALL benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit der Online Zulassung wird Ihr Fahrzeug innerhalb von 5 Werktagen zugelassen.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in SCHWAEBISCH HALL?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis SCHWAEBISCH HALL benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)