Kfz Zulassungsstelle SALZLAND
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für SALZLAND
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Zulassungsstelle
SLK - SALZLAND
Kalistraße 11
06406 Bernburg- Landkreis: Salzlandkreis
Kennzeichenkürzel: SLK - Tel.: 03471-6842000
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-slk.de
Wunschkennzeichen bestellen: https://kfz.kreis-slk.de/
- Öffnungszeiten
Mo 8:30 - 13:00 | 14:00 - 15:00 Di 8:30 - 13:00 | 14:00 - 18:00 Mi geschlossen Do 8:30 - 13:00 | 14:00 - 16:00 Fr 8:30 - 12:00 Sa 9:00 - 12:00
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Zulassungsstelle
SLK|ASL|BBG|SFT|SBK - SALZLAND
Ermslebener Straße 77
06449 Aschersleben- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: SLK|ASL|BBG|SFT|SBK - Tel.: 03473-955-1425
E-Mail:
Wunschkennzeichen bestellen: https://kfz.kreis-slk.de/
- Öffnungszeiten
Mo 8:30 - 12:30 | 13:30 - 15:00 Di 8:30 - 12:30 | 13:30 - 18:00 Mi geschlossen Do 8:30 - 12:30 | 13:30 - 16:00 Fr 8:30 - 12:00 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
SLK|SBK - SALZLAND
Geschwister-Scholl-Straße 157
39218 Schönebeck- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: SLK|SBK - Tel.: 03928-780-361
E-Mail:
Wunschkennzeichen bestellen: https://kfz.kreis-slk.de/
- Öffnungszeiten
Mo 8:30 - 13:00 | 14:00 - 15:00 Di 8:30 - 13:00 | 14:00 - 18:00 Mi geschlossen Do 8:30 - 13:00 | 14:00 - 16:00 Fr 8:30 - 12:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in SALZLAND benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit der Online Zulassung wird Ihr Fahrzeug innerhalb von 72 Std. zugelassen.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in SALZLAND?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis SALZLAND benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Original)
- SEPA-Mandat (Original)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Original)
- SEPA-Mandat (Original)