Kfz Zulassungsstelle SAECHSISCHE SCHWEIZ-OSTERZGEBIRGE

Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für SAECHSISCHE SCHWEIZ-OSTERZGEBIRGE

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  • Öffnungszeiten
    Mo     8:00 - 12:00
    Di     8:00 - 12:00 | 13:00 - 18:00
    Mi     geschlossen
    Do     8:00 - 12:00 | 13:00 - 18:00
    Fr     8:00 - 12:00
    Sa     geschlossen
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    Mo     9:00 - 12:00
    Di     9:00 - 12:00 | 13:00 - 18:00
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    Do     9:00 - 12:00 | 13:00 - 17:00
    Fr     9:00 - 12:00
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Bearbeitungszeit

Für die Zulassung Ihres Autos in SAECHSISCHE SCHWEIZ-OSTERZGEBIRGE benötigen Sie einen Termin.

Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit der Online Zulassung wird Ihr Fahrzeug innerhalb von 72 Std. zugelassen.

Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops

Wann benötigen Sie eine Zulassung in SAECHSISCHE SCHWEIZ-OSTERZGEBIRGE?

Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!

Welche Unterlagen werden Im Landkreis SAECHSISCHE SCHWEIZ-OSTERZGEBIRGE benötigt?

KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • COC (Original)
  • eVB (Kopie)
  • Vollmacht (Original)
  • Personalausweis (Original)
  • SEPA-Mandat (Kopie)

KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
  • Vollmacht (Original)
  • Personalausweis (Original)