Kfz Zulassungsstelle RHEINISCH-BERGISCHER KR.

Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für RHEINISCH-BERGISCHER KR.

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  • Öffnungszeiten
    Mo     7:30 - 12:00
    Di     7:30 - 12:00 | 13:00 - 18:00
    Mi     7:30 - 12:00
    Do     7:30 - 12:00
    Fr     7:30 - 12:00
    Sa     geschlossen
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  • Öffnungszeiten
    Mo     7:30 - 12:00
    Di     7:30 - 12:00
    Mi     7:30 - 12:00
    Do     7:30 - 12:00
    Fr     7:30 - 12:00
    Sa     geschlossen
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  • Öffnungszeiten
    Mo     8:15 - 18:00
    Di     8:15 - 16:00
    Mi     geschlossen
    Do     8:15 - 16:00
    Fr     8:15 - 12:00
    Sa     geschlossen
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  • Zulassungsstelle

    GL - RHEINISCH-BERGISCHER KR.
    Am Büscherhof 1
    42799 Leichlingen
  • Landkreis: Straßenverkehrsamt
    Kennzeichenkürzel: GL
  • Tel.: 02175-992132
    E-Mail:
    Wunschkennzeichen bestellen: https://rbk3.rbkdv.de/wkz/?renderer=responsive
  • Öffnungszeiten
    Mo     8:30 - 12:00 | 14:00 - 17:30
    Di     8:30 - 12:00
    Mi     8:30 - 12:00
    Do     8:30 - 12:00 | 15:30 - 18:30
    Fr     8:30 - 12:00
    Sa     geschlossen
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  • Öffnungszeiten
    Mo     8:00 - 12:30
    Di     8:00 - 12:30
    Mi     8:00 - 12:30
    Do     8:00 - 12:30 | 14:00 - 18:00
    Fr     8:00 - 12:30
    Sa     geschlossen
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  • Öffnungszeiten
    Mo     7:00 - 17:00
    Di     7:00 - 12:00
    Mi     7:00 - 12:00
    Do     7:00 - 18:00
    Fr     7:00 - 12:00
    Sa     geschlossen

Bearbeitungszeit

Für die Zulassung Ihres Autos in RHEINISCH-BERGISCHER KR. benötigen Sie einen Termin.

Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit der Online Zulassung wird Ihr Fahrzeug innerhalb von 72 Std. zugelassen.

Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops

Wann benötigen Sie eine Zulassung in RHEINISCH-BERGISCHER KR.?

Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!

Welche Unterlagen werden Im Landkreis RHEINISCH-BERGISCHER KR. benötigt?

KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • COC (Original)
  • eVB (Kopie)
  • Vollmacht (Original)
  • Personalausweis (Original)
  • SEPA-Mandat (Kopie)

KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
  • COC (Original)
  • eVB (Kopie)
  • Vollmacht (Original)
  • Personalausweis (Original)
  • SEPA-Mandat (Kopie)