Kfz Zulassungsstelle PFAFFENHOFEN A.D.ILM
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für PFAFFENHOFEN A.D.ILM
Hier geht es zu Ihrer aktuellen Bearbeitungszeit in pfaffenhofen-a.d.ilm
Zulassungsstelle
PAF - PFAFFENHOFEN A.D.ILM
Pettenkofer Straße 5
85276 Pfaffenhofen- Landkreis: Landratsamt Pfaffenhofen
Kennzeichenkürzel: PAF - Tel.: 08441-27-506
E-Mail: zulassung@landratsamt-paf.de
Webseite: www.landkreis-pfaffenhofen.de
- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:30 | 14:00 - 16:00 Di 8:00 - 12:30 | 14:00 - 16:00 Mi 8:00 - 12:30 | 14:00 - 16:00 Do 8:00 - 12:30 | 14:00 - 17:00 Fr 8:00 - 12:30 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
PAF - PFAFFENHOFEN A.D.ILM
Donaustraße 23
85088 Vohburg- Landkreis: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Kennzeichenkürzel: PAF - Tel.: 08457-93690-33
E-Mail: aussenstelle-nord@landratsamt-paf.de
Webseite: www.vohburg.de oder www.landkreis-paffenhofen.de
- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:00 | 13:30 - 16:00 Di 8:00 - 12:00 | 13:30 - 16:00 Mi 8:00 - 12:00 | 13:30 - 16:00 Do 8:00 - 12:00 | 13:30 - 16:00 Fr 8:00 - 12:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in PFAFFENHOFEN A.D.ILM benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Ihre Online Zulassung wird binnen 72 Std. bearbeitet.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in PFAFFENHOFEN A.D.ILM?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Zulassungsarten gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Die wichtigsten 3 Fragen

Welche Unterlagen werden Im Landkreis PFAFFENHOFEN A.D.ILM benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Original)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Original)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Original)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Original)
Hier geht es zu weiteren Informationen rund um die benötigten Papiere bei einer Zulassung.