Kfz Zulassungsstelle OBERBERGISCHER KREIS
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für OBERBERGISCHER KREIS
Hier geht es zu Ihrer aktuellen Bearbeitungszeit in oberbergischer
Zulassungsstelle
GM - OBERBERGISCHER KREIS
Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach- Landkreis: Kreis Oberbergischer Kreis
Kennzeichenkürzel: GM - Tel.: 02261-88-3633
E-Mail: amt36@oberbergischer-kreis.de
Webseite:
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 12:15 | 13:00 - 15:00 Di 7:30 - 12:15 | 13:00 - 15:00 Mi 7:30 - 12:15 | 13:00 - 15:00 Do 7:30 - 12:00 | 14:00 - 17:30 Fr 7:30 - 12:00 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
GM - OBERBERGISCHER KREIS
Alte Ladestraße 1
42499 Hückeswagen- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: GM - Tel.: 02192-6263
E-Mail: amt36@obk.de
Webseite:
- Öffnungszeiten
Mo geschlossen Di 8:00 - 13:00 Mi 8:00 - 13:00 Do 8:00 - 13:00 Fr geschlossen Sa geschlossen
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- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:00 | 14:00 - 16:00 Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in OBERBERGISCHER KREIS benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Ihre Online Zulassung wird binnen 6 Werktagen bearbeitet.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in OBERBERGISCHER KREIS?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Zulassungsarten gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Die wichtigsten 3 Fragen

Welche Unterlagen werden Im Landkreis OBERBERGISCHER KREIS benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
Hier geht es zu weiteren Informationen rund um die benötigten Papiere bei einer Zulassung.