Kfz Zulassungsstelle NORDWESTMECKLENBURG
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für NORDWESTMECKLENBURG
Hier geht es zu Ihrer aktuellen Bearbeitungszeit in nordwestmecklenburg
Zulassungsstelle
NWM - NORDWESTMECKLENBURG
Langer Steinschlag 4
23936 Grevesmühlen- Landkreis: Kreis Nordwestmecklenburg
Kennzeichenkürzel: NWM - Tel.: 03881-722230
E-Mail:
Webseite: https://WWW.WISMAR.DE
- Öffnungszeiten
Mo 9:00 - 12:00 Di 9:00 - 12:00 | 13:00 - 16:00 Mi 9:00 - 12:00 Do 9:00 - 12:00 | 13:00 - 18:00 Fr 8:00 - 11:30 Sa geschlossen
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- Öffnungszeiten
Mo 9:00 - 12:00 Di 9:00 - 12:00 | 13:00 - 16:00 Mi 9:00 - 12:00 Do 9:00 - 12:00 | 13:00 - 18:00 Fr 8:00 - 11:30 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
NWM|GDB|GVM|STB|WIS - NORDWESTMECKLENBURG
Langer Steinschlag 4
23936 Grevesmühlen- Landkreis:
Kennzeichenkürzel: NWM|GDB|GVM|STB|WIS - Tel.: 03881-722230
E-Mail:
Webseite: https://WWW.WISMAR.DE
- Öffnungszeiten
Mo 9:00 - 12:00 Di 9:00 - 12:00 | 13:00 - 16:00 Mi 9:00 - 12:00 Do 9:00 - 12:00 | 13:00 - 18:00 Fr 8:00 - 11:30 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in NORDWESTMECKLENBURG benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit der Online Zulassung wird Ihr Fahrzeug innerhalb von 72 Std. zugelassen.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in NORDWESTMECKLENBURG?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis NORDWESTMECKLENBURG benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)