Kfz Zulassungsstelle MEISSEN

Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für MEISSEN

Hier geht es zu Ihrer aktuellen Bearbeitungszeit in meissen
  • Zulassungsstelle

    MEI|GRH|RG|RIE - MEISSEN
    Brauhausstraße 21
    01662 Meißen
  • Landkreis: Stadt Meissen
    Kennzeichenkürzel: MEI|GRH|RG|RIE
  • Tel.: 03521-7251-568
    E-Mail: VERKEHRSAMT@KREIS-MEISSEN.DE
    Webseite:
  • Öffnungszeiten
    Mo     7:30 - 12:00
    Di     7:30 - 18:00
    Mi     7:30 - 12:00
    Do     7:30 - 17:00
    Fr     7:30 - 12:00
    Sa     geschlossen
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  • Zulassungsstelle

    MEI|GRH|RG|RIE - MEISSEN
    Heinrich-Heine-Straße 1
    01587 Riesa
  • Landkreis: Straßenverkehrsamt
    Kennzeichenkürzel: MEI|GRH|RG|RIE
  • Tel.: 03525-5175-1541
    E-Mail: VERKEHRSAMT@KREIS-MEISSEN.DE
    Webseite:
  • Öffnungszeiten
    Mo     7:30 - 12:00
    Di     7:30 - 18:00
    Mi     7:30 - 12:00
    Do     7:30 - 17:00
    Fr     7:30 - 12:00
    Sa     geschlossen

Bearbeitungszeit

Für die Zulassung Ihres Autos in MEISSEN benötigen Sie einen Termin.

Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit der Online Zulassung wird Ihr Fahrzeug innerhalb von 72 Std. zugelassen.

Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops

Wann benötigen Sie eine Zulassung in MEISSEN?

Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!

Welche Unterlagen werden Im Landkreis MEISSEN benötigt?

KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • COC (Original)
  • eVB (Original)
  • Vollmacht (Kopie)
  • Personalausweis (Original)
  • SEPA-Mandat (Kopie)

KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
  • Vollmacht (Original)
  • Personalausweis (Original)