Kfz Zulassungsstelle LOERRACH
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für LOERRACH
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Zulassungsstelle
LÖ - LOERRACH
Brombacher Straße 93
79539 Lörrach- Landkreis: Landratsamt Lörrach
Kennzeichenkürzel: LÖ - Tel.: 07621-410-3161
E-Mail: kfzzulassung@loerrach-landkreis.de
Wunschkennzeichen bestellen: https://kfz.loerrach-landkreis.de/wkz/
- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:30 Di 8:00 - 12:30 Mi 8:00 - 12:30 | 14:00 - 17:00 Do 8:00 - 12:30 | 13:30 - 17:30 Fr 8:00 - 12:30 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
LÖ - LOERRACH
Hebelstraße 18
79650 Schopfheim- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: LÖ - Tel.: 07622-6741-20
E-Mail:
Wunschkennzeichen bestellen: https://kfz.loerrach-landkreis.de/wkz/
- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:30 | 16:00 - 18:00 Di 8:00 - 12:30 Mi 8:00 - 12:30 Do 8:00 - 12:30 | 13:30 - 17:30 Fr 8:00 - 12:30 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
LÖ - LOERRACH
Karl-Fürstenberg-Straße 17
79618 Rheinfelden- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: LÖ - Tel.: 07623-724-20
E-Mail: kfzzulassung@loerrach-landkreis.de
Wunschkennzeichen bestellen: https://kfz.loerrach-landkreis.de/wkz/
- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:30 Di 8:00 - 12:30 | 14:00 - 17:00 Mi 8:00 - 12:30 Do 8:00 - 12:30 | 13:30 - 17:30 Fr 8:00 - 12:30 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in LOERRACH benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit der Online Zulassung wird Ihr Fahrzeug innerhalb von 72 Std. zugelassen.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in LOERRACH?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis LOERRACH benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)