Kfz Zulassungsstelle KELHEIM
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für KELHEIM
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Zulassungsstelle
KEH - KELHEIM
Donaupark 12
93309 Kelheim- Landkreis: Landratsamt Kehlheim
Kennzeichenkürzel: KEH - Tel.: 09441-207-111
E-Mail: harald.schmid@landkreis-kelheim.de
Wunschkennzeichen bestellen: https://www.landkreis-kelheim.de/LandratsamtundBuergerservice/OnlineDienste/Wunschkennzeichen.aspx
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 11:30 Di 7:30 - 11:30 | 13:30 - 15:30 Mi 7:30 - 11:30 Do 7:30 - 11:30 | 13:30 - 17:30 Fr 7:30 - 11:30 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
KEH|MAI|PAR|RID|ROL - KELHEIM
Regensburger Str. 1
84048 Mainburg- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: KEH|MAI|PAR|RID|ROL - Tel.: 08751-8651-21
E-Mail: PIA.HEINRICH@LANDKREIS-KELHEIM.DE
Wunschkennzeichen bestellen: https://www.landkreis-kelheim.de/LandratsamtundBuergerservice/OnlineDienste/Wunschkennzeichen.aspx
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 11:00 | 13:30 - 15:00 Di 7:30 - 11:00 | 13:30 - 15:00 Mi 7:30 - 11:00 | 13:30 - 15:00 Do 7:30 - 11:00 | 13:30 - 16:00 Fr 7:30 - 11:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in KELHEIM benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit der Online Zulassung wird Ihr Fahrzeug innerhalb von 72 Std. zugelassen.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in KELHEIM?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis KELHEIM benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)