Kfz Zulassungsstelle BAD KREUZNACH
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für BAD KREUZNACH
Hier geht es zu Ihrer aktuellen Bearbeitungszeit in bad-kreuznach
Zulassungsstelle
KH|BIN - BAD KREUZNACH
Industriestr. 36
55543 Bad Kreuznach (Land)- Landkreis: Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Kennzeichenkürzel: KH|BIN - Tel.: 0671-803-0
E-Mail: POST@KREIS-BADKREUZNACH.DE
Webseite: www.kreis-badkreuznach.de
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 12:00 Di 7:30 - 12:00 Mi 7:30 - 12:00 Do 7:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 Fr 7:30 - 12:00 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
KH - BAD KREUZNACH
Brückes 2 - 8
55545 Bad Kreuznach (Stadt)- Landkreis: Kfz-Zulassungsstelle Bad Kreuznach
Kennzeichenkürzel: KH - Tel.: 0671-800-294
E-Mail: ORDNUNGSAMT@BAD-KREUZNACH.DE
Webseite: www.stadt-bad-kreuznach.de
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 12:30 Di 7:30 - 12:30 Mi 7:30 - 12:30 Do 7:30 - 12:30 | 14:00 - 18:00 Fr 7:30 - 12:30 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
KH - BAD KREUZNACH
Bahnhofstraße 27
55606 Kirn- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: KH - Tel.: 06752-8581
E-Mail:
Webseite: www.kreis-badkreuznach.de
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 11:00 Di 7:30 - 11:00 Mi 7:30 - 11:00 Do 7:30 - 11:00 Fr 7:30 - 11:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in BAD KREUZNACH benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Ihre Online Zulassung wird binnen 72 Std. bearbeitet.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in BAD KREUZNACH?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Zulassungsarten gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Die wichtigsten 3 Fragen

Welche Unterlagen werden Im Landkreis BAD KREUZNACH benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
Hier geht es zu weiteren Informationen rund um die benötigten Papiere bei einer Zulassung.