Kfz Zulassungsstelle AURICH
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für AURICH
Hier geht es zu Ihrer aktuellen Bearbeitungszeit in aurich
Zulassungsstelle
AUR|NOR - AURICH
Korbweidenstraße 13
26603 Aurich- Landkreis: Stadt Aurich
Kennzeichenkürzel: AUR|NOR - Tel.: 04941-16-779
E-Mail: STRASSENVERKEHRSAMT@LANDKREIS-AURICH.DE
Wunschkennzeichen bestellen: https://www.landkreis-aurich.de/ordnung-veterinaer/ordnungswesen/strassenverkehrsabteilung/zulassungsstelle.html
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 11:45 Di 7:30 - 11:45 Mi 7:30 - 11:45 Do 7:30 - 11:45 | 14:30 - 16:45 Fr 7:30 - 11:45 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
AUR - AURICH
Stellmacherstraße 23
26506 Norden- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: AUR - Tel.: 04931-184-360
E-Mail: STRASSENVERKEHRSAMT@LANDKREIS-AURICH.DE
Wunschkennzeichen bestellen: https://www.landkreis-aurich.de/ordnung-veterinaer/ordnungswesen/strassenverkehrsabteilung/zulassungsstelle.html
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 12:00 Di 7:30 - 12:00 Mi 7:30 - 12:00 Do 7:30 - 12:00 | 14:30 - 17:00 Fr 7:30 - 12:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in AURICH benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit der Online Zulassung wird Ihr Fahrzeug innerhalb von 72 Std. zugelassen.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in AURICH?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis AURICH benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Original)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Original)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Original)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Original)