Kfz Zulassungsstelle OBERBERGISCHER KREIS
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für OBERBERGISCHER KREIS
Zulassungsstelle
OBERBERGISCHER KREIS
Kaiserstraße 69-77
51545 Waldbröl- Kennzeichenkürzel: GM
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Tel.: 02291-80544
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00; 14:00 - 16:00 Di - Mi - Do - Fr - Sa -
Zulassungsstelle
OBERBERGISCHER KREIS
Alte Ladestraße 1
42499 Hückeswagen- Kennzeichenkürzel: GM
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Tel.: 02192-6263
E-Mail: amt36@obk.de
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Öffnungszeiten
Mo - Di 08:00 - 13:00 Mi 08:00 - 13:00 Do 08:00 - 13:00 Fr - Sa -
Zulassungsstelle
OBERBERGISCHER KREIS
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach- Kennzeichenkürzel: GM
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Tel.: 02261-88-3633
E-Mail: amt36@oberbergischer-kreis.de
Jetzt Wunschkennzeichen bestellen
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Öffnungszeiten
Mo 07:15 - 12:15; 13:00 - 15:00 Di 07:15 - 12:15 Mi 07:15 - 12:15 Do 07:15 - 12:00; 14:00 - 17:30 Fr 07:15 - 12:00 Sa -
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in OBERBERGISCHER KREIS benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit der Online Zulassung wird Ihr Fahrzeug innerhalb von 5 Werktagen zugelassen.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wunschkennzeichen in OBERBERGISCHER KREIS online reservieren
Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist ein wichtiger Schritt bei der Fahrzeuganmeldung in OBERBERGISCHER KREIS. Traditionell erfordert dies einen persönlichen Besuch bei der Zulassungsstelle. Dies ist mit Wartezeiten und organisatorischem Aufwand verbunden. Um Ihnen diesen Prozess zu erleichtern, bieten wir eine bequeme Online-Reservierung an.
Dank unserer Live-Abfrage finden Sie sofort ein verfügbares Wunschkennzeichen in OBERBERGISCHER KREIS. Anschließend können Sie es direkt online reservieren. Nach der Reservierung Ihrer Kennzeichenkombination, lassen wir Ihnen per Expressversand Ihre Kennzeichen und Ihre PIN der Wunschkennzeichen Reservierung in OBERBERGISCHER KREIS zukommen.
Mit Ihren neuen Kennzeichen und der PIN der Wunschkennzeichen Reservierung können Sie anschließend Ihr Fahrzeug bei Zulassungsstelle in OBERBERGISCHER KREIS anmelden.
Wann benötigen Sie eine Zulassung in OBERBERGISCHER KREIS?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
