Kfz Zulassungsstelle NEUBURG-SCHROBENHAUSEN
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für NEUBURG-SCHROBENHAUSEN
Zulassungsstelle
NEUBURG-SCHROBENHAUSEN
Georg-Alber-Straße 27 , Haus I
86529 Schrobenhausen- Kennzeichenkürzel: ND, SOB
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Tel.: 08252-9078-705
E-Mail: POSTSTELLE@LRA-ND-SOB.DE
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Öffnungszeiten
Mo 07:30 - 12:00; 14:00 - 16:00 Di 07:30 - 12:00 Mi 07:30 - 12:00; 14:00 - 16:00 Do 07:30 - 12:00; 14:00 - 16:00 Fr 07:30 - 12:00 Sa -
Zulassungsstelle
NEUBURG-SCHROBENHAUSEN
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a. d. Donau- Kennzeichenkürzel: SOB
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Tel.: 08431-57-414
E-Mail: walter.nestmeier@lra-nd-sob.de
Jetzt Wunschkennzeichen bestellen
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Öffnungszeiten
Mo 07:30 - 11:30; 14:00 - 15:30 Di 07:30 - 12:00 Mi 07:30 - 11:30; 14:00 - 15:30 Do 07:30 - 11:30; 14:00 - 15:30 Fr 07:30 - 11:30 Sa -
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in NEUBURG-SCHROBENHAUSEN benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit der Online Zulassung wird Ihr Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen zugelassen.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wunschkennzeichen in NEUBURG-SCHROBENHAUSEN online reservieren
Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist ein wichtiger Schritt bei der Fahrzeuganmeldung in NEUBURG-SCHROBENHAUSEN. Traditionell erfordert dies einen persönlichen Besuch bei der Zulassungsstelle. Dies ist mit Wartezeiten und organisatorischem Aufwand verbunden. Um Ihnen diesen Prozess zu erleichtern, bieten wir eine bequeme Online-Reservierung an.
Dank unserer Live-Abfrage finden Sie sofort ein verfügbares Wunschkennzeichen in NEUBURG-SCHROBENHAUSEN. Anschließend können Sie es direkt online reservieren. Nach der Reservierung Ihrer Kennzeichenkombination, lassen wir Ihnen per Expressversand Ihre Kennzeichen und Ihre PIN der Wunschkennzeichen Reservierung in NEUBURG-SCHROBENHAUSEN zukommen.
Mit Ihren neuen Kennzeichen und der PIN der Wunschkennzeichen Reservierung können Sie anschließend Ihr Fahrzeug bei Zulassungsstelle in NEUBURG-SCHROBENHAUSEN anmelden.
Wann benötigen Sie eine Zulassung in NEUBURG-SCHROBENHAUSEN?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!