Kfz Zulassungsstelle BERCHTESGADENER LAND
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für BERCHTESGADENER LAND
Zulassungsstelle
BERCHTESGADENER LAND
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall- Kennzeichenkürzel: BGD, BGL, LF, REI
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Tel.: 08651-773-364 / 08651-773-378
E-Mail: kfz@lra-bgl.de
Jetzt Wunschkennzeichen bestellen
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 14:00 Di 08:00 - 14:00 Mi 08:00 - 14:00 Do 08:00 - 16:00 Fr 08:00 - 12:00 Sa -
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in BERCHTESGADENER LAND benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit der Online Zulassung wird Ihr Fahrzeug innerhalb von 12 Werktagen zugelassen.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wunschkennzeichen in BERCHTESGADENER LAND online reservieren
Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist ein wichtiger Schritt bei der Fahrzeuganmeldung in BERCHTESGADENER LAND. Traditionell erfordert dies einen persönlichen Besuch bei der Zulassungsstelle. Dies ist mit Wartezeiten und organisatorischem Aufwand verbunden. Um Ihnen diesen Prozess zu erleichtern, bieten wir eine bequeme Online-Reservierung an.
Dank unserer Live-Abfrage finden Sie sofort ein verfügbares Wunschkennzeichen in BERCHTESGADENER LAND. Anschließend können Sie es direkt online reservieren. Nach der Reservierung Ihrer Kennzeichenkombination, lassen wir Ihnen per Expressversand Ihre Kennzeichen und Ihre PIN der Wunschkennzeichen Reservierung in BERCHTESGADENER LAND zukommen.
Mit Ihren neuen Kennzeichen und der PIN der Wunschkennzeichen Reservierung können Sie anschließend Ihr Fahrzeug bei Zulassungsstelle in BERCHTESGADENER LAND anmelden.
Wann benötigen Sie eine Zulassung in BERCHTESGADENER LAND?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
