Was brauche ich zur Kfz-Zulassung?

Nie vergessen darfst du drei Sachen wenn du wegen einer Zulassung bei deiner örtlichen Zulassungsstelle vorsprichst:

1. Die evB-Nummer:

Deine Haftpflichtversicherung muss immer nachgewiesen werden. Dies ging zwar bis 2008 noch durch die Doppelkarte (auch Deckungskarte genannt), diese ist jetzt aber durch die elektronische Versicherungsbestätigung (evB) abgelöst worden. Durch das neue Verfahren können die KFZ-Zulassungsstellen direkt auf die versicherungsbezogenen Informationen des Fahrzeuges zugreifen.
Diese Nummer erhältst du von deiner Versicherungsgesellschaft und sie muss innerhalb von 6 Monaten für die Zulassung verwendet werden – ansonsten erlischt sie.

2. Die Tauglichkeit des Fahrzeuges:

Die Tauglichkeit des Fahrzeuges muss nachgewiesen werden. Dies kann durch eine allgemeine Typengenehmigung oder (seltener) durch ein amtliches Gutachten von einem entsprechenden Sachverständigen geschehen.

3. Deine Einzugsermächtigung:

Seit 2005 ist auch noch eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung der KFZ-Steuer durch das Finanzamt notwendig.

Dies wird allerdings auch nicht alles sein, was du benötigst. Je nach Anliegen wirst du mehr mit dir führen müssen.

Welche Unterlagen du für die Kfz-Zulassung eines Neufahrzeugs oder eines gebrauchten Fahrzeugs brauchst, erfährst du hier:

Welche Unterlagen zur Zulassung brauche ich?

Kurzgefasst:
Die sechs Monate gültige evB-Nummer kriegen Sie von Ihrem Versicherer.
Zusätzlich sind Typengenehmigung und Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer nicht zu vergessen.