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Produktbeschreibung
Details
Die Leichtkraftradkennzeichen sind die "verkleinerten zweizeiligen Kennzeichen" mit einer Breite von 25,5 cm und Höhe von 13 cm. Sie werden eben nur Leichtkrafträdern zugeteilt - und einigen Zugmaschinen sowie Anhängern wenn deren Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht überschreitet. Es passen bis bis zum Saisonmerkmal 4 Zeichen nach dem Ortskürzel auf das Schild. Die kommen nach Vorschrift in die zweite Reihe. ACHTUNG: Abbildung nur ähnlich!
Zusätzliche Information
Zusätzliche Information
Breite (mm) | 255 |
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Höhe | zweizeilig |